Spezifikationen:
- Die Steigleitern nach DIN 18799-1 sind speziell für Aufstieg zu Kontroll-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Gebäuden
- Die mehrzügigen Steigleitern für die Personenkreise B und C (geübte Personen mit wenig bis viel Erfahrung im Steigschutz) sind mit Leiternabschnittshöhen von maximal 10 Metern konzipiert, da von einer vorhandenen Höhenerfahrung ausgegangen wird
- Die Abstände der Ruhepodeste betragen bei Steigleitern für die Personenkreise B und C maximal 10 m
- Steigleitern sind die Ideale Steigsystemlösung wenn es um einen sicheren und dauerhaften Zugang an Gebäuden, Anlagen oder Maschinen, auch in grossen Höhen geht
- Steigleitern sind in einem modularen Baukastensystem konzipiert
- Alle Bauteile sind so aufeinander abgestimmt, dass sie flexibel miteinander kombiniert werden können – dadurch sind teure Sonderanfertigungen nicht notwendig
- Das System ermöglicht es selbst komplexe, mehrzügige Anlagen mit einer Zeitersparnis von bis zu 30 Prozent zu montieren
- Das umfangreiche Zubehörsortiment deckt die unterschiedlichsten Anforderungen ab, welche die baulichen Gegebenheiten vor Ort verlangen
Technische Daten:
- Leiternlänge inkl. Ausstiegsholm ca. (Abb. A): 18.20 m
- Steighöhe bis ca. (Abb. B): 17.10 m
- Material: Stahl verzinkt
- Höhe der Leiternabschnitte max.: 10 m
- Für Anwender / PK: B + C
- Transportmasse (L x B x T): 3.64 x 0.80 x 0.35 m
- Gewicht: 282.0 kg
Lieferumfang:
- 3 x Steigleiternteil 2.80 m, Stahl verzinkt
- 3 x Steigleiternteil 3.64 m, Stahl verzinkt
- 2 x Ausstiegsholm für Stahl, einseitig
- 8 x Leiternverbinder 100 mm
- 24 x Maueranker 200 mm
- 4 x Rückenschutzbügel 3/4
- 13 x Rückenschutzbügel 700 mm
- 28 x Rückenschutzstrebe 3000 mm
- 1 x Umsteigebühne für Stahl
- 2 x Verbinder für Doppelring
Wichtig – folgende Vorgaben sind zu Beachten (siehe Abbildung "Wichtige Vorgaben"):
- Ab 3 m Steighöhe muss ein Rückenschutz oder Steigschutz vorhanden sein
- Ab 10 m Steighöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 10 m nicht überschreiten
- Die Sprossenvorderkante muss mindestens einen Abstand zur Wand von 200 mm aufweisen; bei Vorsprüngen mindestens noch 150 mm
- Ist aus baulichen Gründen eine Versetzung nicht möglich, so kann die Leiter auch einzügig über 10 m mit Steigschutz und Ruhepodesten ausgeführt werden
- Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile mindestens 1.68 m höher geführt werden
- Wenn die Spaltgröße am Ausstieg grösser als 75 mm ist, zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mitbestellen
- An Ausstiegsstellen von Steigleitern sind Absturzsicherungen erforderlich. Diese Absturzsicherungen sind entweder als Geländer jeweils mit min. 1.5 m Länge von der Mittelachse der Steigleiter links und rechts auszuführen, oder von der Ausstiegsstelle in die Ausstiegsfläche als weitergeführte Geländer mit einer Mindestlänge von 2.0 m
- Um einen Absturz durch eine Öffnung im Geländer zu verhindern, muss diese mit einer Durchgangssperre versehen sein
- Es sind Massnahmen vorzusehen, die das Besteigen der Steigleiter durch unbefugte Personen verhindern
Planung und Benutzung (siehe Abbildung "Anwenderbenutzung"):
- Personenkreis/Anwender (PK) A = Ungeübte Personen ohne Erfahrung im Steigschutz (z.B. Privatpersonen, Hausmeister, usw.)
- Personenkreis/Anwender (PK) B = wenig geübte Personen jedoch mit Erfahrung im Steigschutz (z.B. nicht auf hochgelegene Arbeitspläte spezialisierte Monteuer, usw.)
- Personenkreis/Anwender (PK) C = geübte Personen mit arbeitsmedizinischer Untersuchung zur Höhentauglichkeit, nachweislich im Benutzen des Steigschutzes geübt und regelmässig unterwiesen (z.B. Schornsteinfeger, Antennenbauer, usw.)
- Die Höhe der einzelnen Leiternzüge und Abstände der Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung der Personenkreise
Versandkosten siehe unter "Liefer- und Versandkosten"















